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   KG, 12.05.2000 - 21 W 10500/99   

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KG, 12.05.2000 - 21 W 10500/99 (https://dejure.org/2000,58619)
KG, Entscheidung vom 12.05.2000 - 21 W 10500/99 (https://dejure.org/2000,58619)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 21 W 10500/99 (https://dejure.org/2000,58619)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung,

    Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin ist im Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung im Jahre 1998 und dem Beschlussdatum (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2003 - Az.: L 6 B 39/03 RJ, 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ und vom 6. Juli 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF; KG Berlin vom 12. Mai 2000 - Az.: 21 W 10500/99, nach juris) nicht eingetreten.

    Mangels gesetzlicher Vorschrift musste sie sich nicht darauf einstellen, später evtl. zur Zahlung von Verfahrenskosten herangezogen zu werden (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O.).

    Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung einer hilfsbedürftigen Partei, das bewilligende Gericht von sich aus auf Verbesserungen der wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O., OLG Zweibrücken vom 20. März 1997 - Az.: 7 W 14/97 in: MDR 1997, 885, 886 m.w.N.).

    Es besteht mangels gesetzlicher Regelung kein Vorrang der Zahlung der Prozesskosten vor der Tilgung anderer fälliger Verbindlichkeiten (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O; Philippi in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 25).

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